AGB
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Planungsbüro Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Planungsbüro Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
d) Es gilt Gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage ( www.Designhouses.at)
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote des Planungsbüros Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung des Planungsbüros Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
d) Unsere Angebote sind unverbindlich.
e) Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diese im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Planungsbüros Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH Aufträge erteilen. Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH den Auftrag selbst durchzuführen.
f) Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
g) Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich Material- und oder Lohnkosten eingetreten sind.
4.) GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe und Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Planungsbüro Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschäden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des Planungsbüros Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenen Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH zum Vertragsrückrecht berechtigt.
d) Ist Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiter findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Planungsbüro Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.
6.) Honorar, Leistungsumfang, Zahlung
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
b) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
c) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
d) Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. Auf Wunsch des Klienten kann die Zahlung bei Autragsbeginn mit 50% geleistet werden und die Restzahlung bei Abschluss des Auftrages, welcher mit der Abgabe der Einreichunterlagen bzw. Übergabe der Dokumente an den Kunden eintritt.
e) Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung.
f) Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; gegenüber unternehmerischen Kunden 9,2%-Punkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB)
g) Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
h) Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
7.) Erfüllungsort / Fristen / Termine
a) Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Planungsbüros Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH.
b) Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
c) Wird der Beginn der Leistungsausführung, durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
d) Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns, steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
7.1.) Gefahrtragung
a) Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
7.2.) Annahmeverzug
a) Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr zusteht.
b) Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
c) Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
7.3.) Eigentumsvorbehalt
a) Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
b) Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
c) In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
d) Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.
8.) Geheimhaltung
a) Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
9.) Schutz der Pläne / Unser geistiges Eigentums
a) Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) Die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH anzugeben.
d) Im Falle eines Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
e) Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
10.) Gewährleistung für gelieferte Ware
a) Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
b) Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
c) Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.
d) Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
e) Mängel am Liefergegenstand, die der Kunde bei ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe an uns, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
f) Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
g) Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Kunden an uns zu retournieren.
h) Die Kosten für den Rücktransport sowie die Demontage und Montage der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der Kunde.
i) Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
11.) Haftung
a) Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. Haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b) Wir können Gewährleistungsbehelfe von uns durch Verbesserung ( Reparatur oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch abgelöst werden. Ausgenommen sind hiervon Leuchtmittel und Verschleißteile. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden (wie Gewinnentgang, Produktionsausfall, Ein u. Ausbau, Hebevorrichtungen, Gerüste, etc…..) sind ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Käufers. Für Artikel, die ohne unsere schriftliche Genehmigung verändert oder bearbeitet werden, trifft uns keinerlei Haftung. Für retournierte Waren hat der Kunde 15% Bearbeitungsgebühr zu tragen.
c) Schadenersatzansprüche vom unternehmerischen Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
d) Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen. (z.B. höhere Versicherungsprämie)
12.) Salvatorische Klausel
a) Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
b) Wir, wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
13.) Rechtswahl, Gerichtsstand, Allgemeines
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von der Designhouses Architektur und Projektentwicklung GmbH vereinbart.
c) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (8062 Kumberg)
14.) Vereinbarte Normen: Es gilt die Ö-Norm B2110 Vertragsbestimmungen für Bauleistungen-Werkvertragsnorm als vereinbart.
